Neuer Grenzwert für THC im Straßenverkehr ab 22.08.2024

Neuer Grenzwert für THC im Straßenverkehr ab 22.08.2024

Seit dem 22. August 2024 gilt in Deutschland ein neuer Grenzwert für THC am Steuer. Autofahrer dürfen nun maximal 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum haben12. Wird dieser Wert überschritten, drohen in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot.

Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für junge Fahrer unter 21 Jahren gilt weiterhin ein strikterer Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut.

Mischkonsum und Nachweisdauer

Von Mischkonsum von Alkohol und Cannabis ist grundsätzlich abzuraten! Will man im Straßenverkehr ein Fahrzeug führen, ist Mischkonsum ebenfalls grundsätzlich verboten. Hier gilt eine 0 Promille Alkohol + 0 Milligramm THC Konzentration! Bei gleichzeitigem Alkoholkonsum erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 Euro.

Ebenfalls wichtig zu wissen ist, dass bei seltenem gelegentlichen und moderatem Konsum davon ausgegangen werden kann, dass der THC Wert im Blut nach etwa 8 Stunden unter dem Grenzwert von 3,5ng/ml Blutserum liegen kann. Dies trifft aber nicht bei täglichem oder mehrmals wöchentlichem Konsum zu. Hier kann es selbst bei moderatem Konsum nach völliger Abstinenz, mehr als 48 Stunden dauern bis der Wert im Blut wieder unter 3,5ng/ml Blutserum fällt.

Dies liegt an der guten Fettlöslichkeit von THC, welches sich infolgedessen bei regelmäßigem Konsum im Fettgewebe anlagert und so die Nachweisdauer erheblich verlängern kann.

Wer also am Feierabend, unter der Woche oder am Wochenende Cannabis konsumieren möchte, sollte dies auch mit Weitsicht im Hinblick auf die gesetzliche Fahrtüchtigkeit tun, will man bei einer Kontrolle nicht, dass es zu einer bösen Überraschung kommt.

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